Die steuerliche Förderung steht grundsätzlich denjenigen zu, die von den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Rentenreform und des Versorgungsänderungsgesetzes wirtschaftlich betroffen sind und den betreffenden Alterssicherungssystemen weiterhin „aktiv“ angehören. So können beispielsweise die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und diesen gleichgestellte Personen die Förderung in Anspruch nehmen. Auch die Ehegatten von Förderberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, von den Zulagen zu profitieren.
Ein „Riester-Vertrag“ lohnt sich vor allem für Menschen mit geringerem Einkommen und für Familien mit Kindern. Aber auch für alle anderen Steuerpflichtigen, zum Beispiel für besser Verdienende, ist die steuerliche Förderung sehr attraktiv.